                  GNU General Public License
          Deutsche bersetzung der Version 3, 29. Juni 2007

Dies ist eine inoffizielle deutsche bersetzung der GNU General
Public License, die nicht von der Free Software Foundation
herausgegeben wurde. Es handelt sich hierbei nicht um
eine rechtsgltige Festlegung der Bedingungen fr die Weitergabe
von Software, die der GNU GPL unterliegt; dies leistet nur der
englische Originaltext. Wir hoffen jedoch, da diese bersetzung
deutschsprachigen Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu
verstehen.

Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter
http://www.gnu.org/licenses/gpl.html.


                 GNU General Public License
      Deutsche bersetzung der Version 3, 29. Juni 2007

Copyright  2007 Free Software Foundation, Inc. (http://fsf.org/)
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen
und unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch
nicht erlaubt.

Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die
englischsprachige Originalversion 
(http://www.gnu.org/licenses/gpl.html)

Vorwort

Die GNU General Public License - die Allgemeine ffentliche
GNU-Lizenz - ist eine freie Copyleft-Lizenz fr Software und
andere Arten von Werken.

Die meisten Lizenzen fr Software und andere nutzbaren Werke sind
daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die
Werke mit anderen zu teilen und zu verndern. Im Gegensatz dazu
soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit
garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu
verndern. Sie soll sicherstellen, da die Software fr alle ihre
Benutzer frei bleibt. Wir, die Free Software Foundation, nutzen
die GNU General Public License fr den grten Teil unserer
Software; sie gilt auerdem fr jedes andere Werk, dessen Autoren
es auf diese Weise freigegeben haben. Auch Sie knnen diese Lizenz
auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf
Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen ffentlichen
Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, da Sie die
Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafr
etwas zu berechnen, wenn Sie mchten), die Mglichkeit, da Sie
die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf Wunsch
bekommen, da Sie die Software ndern oder Teile davon in neuen
freien Programmen verwenden drfen und da Sie wissen, da Sie
dies alles tun drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir andere daran hindern, Ihnen
diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte
zu verzichten. Aus diesem Grunde tragen Sie eine Verantwortung,
wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software
verndern: die Verantwortung, die Freiheit anderer zu
respektieren.

Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms
verbreiten - kostenlos oder gegen Bezahlung - mssen
Sie an die Empfnger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie
selbst erhalten haben. Sie mssen sicherstellen, da auch die
Empfnger die Software im Quelltext erhalten bzw. den
Quelltext erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen diese Bedingungen
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schtzen Ihre Rechte
in zwei Schritten: (1) Sie machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf
die Software geltend, und (2) sie bieten Ihnen diese Lizenz an,
die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfltigen, zu
verbreiten und/oder zu verndern.

Um die Entwickler und Autoren zu schtzen, stellt die GPL
darberhinaus klar, da fr diese freie Software keinerlei
Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als auch der Autoren
Willen erfordert die GPL, da modifizierte Versionen der Software
als solche gekennzeichnet werden, damit Probleme mit der
modifizierten Software nicht flschlicherweise mit den Autoren der
Originalversion in Verbindung gebracht werden.

Manche Gerte sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu
verweigern, modifizierte Versionen der darauf laufenden Software
zu installieren oder laufen zu lassen, wohingegen der Hersteller
diese Mglichkeit hat. Dies ist grundstzlich unvereinbar mit dem
Ziel, die Freiheit der Anwender zu schtzen, die Software zu
modifizieren. Derartige gezielte mibruchliche Verhaltensmuster
finden auf dem Gebiet persnlicher Gebrauchsgegenstnde statt
- also genau dort, wo sie am wenigsten akzeptabel sind. Aus
diesem Grunde wurde diese Version der GPL daraufhin entworfen,
diese Praxis fr diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige
Probleme substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir
bereit, diese Regelung auf diese Gebiete auszudehnen, soweit dies
notwendig ist, um die Freiheit der Benutzer zu schtzen.

Schlielich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch
Software-Patente bedroht. Staaten sollten es nicht zulassen, da
Patente die Entwicklung und Anwendung von Software fr allgemein
einsetzbare Computer einschrnken, aber in Staaten, wo dies
geschieht, wollen wir die spezielle Gefahr vermeiden, da Patente
dazu verwendet werden, ein freies Programm im Endeffekt proprietr
zu machen. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, da
Patente nicht verwendet werden knnen, um das Programm nicht-frei
zu machen.

Es folgen die przisen Bedingungen fr das Kopieren, Verbreiten
und Modifizieren.


LIZENZBEDINGUNGEN

0. Definitionen

"Diese Lizenz" bezieht sich auf die Version 3 der GNU
General Public License.

Mit "Urheberrecht" sind auch urheberrechthnliche
Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden,
beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.

"Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich
schtzbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder
Lizenznehmer wird als "Sie" angeredet.
"Lizenznehmer" und "Empfnger" knnen
natrliche oder rechtliche Personen sein.

Ein Werk zu "modifizieren" bedeutet, aus einem Werk zu
kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten,
die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein
Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk
wird als "modifizierte Version" des frheren Werks
oder als auf dem frheren Werk "basierendes" Werk
bezeichnet.

Ein "betroffenes Werk" bezeichnet entweder das
unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes
Werk.

Ein Werk zu "propagieren" bezeichnet jedwede Handlung
mit dem Werk, fr die man, wenn unerlaubt begangen, wegen
Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur
Verantwortung gezogen wrde, ausgenommen das Ausfhren auf einem
Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. Unter das
Propagieren eines Werks fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder
ohne Modifikationen), ffentliches Zugnglichmachen und in manchen
Staaten noch weitere Ttigkeiten.

Ein Werk zu "bertragen" bezeichnet jede Art von
Propagation, die es Dritten ermglicht, das Werk zu kopieren oder
Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer ber ein
Computer-Netzwerk ohne bergabe einer Kopie ist keine bertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "angemessene
rechtliche Hinweise" in dem Umfang, da sie eine
zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die
(1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem
Benutzer mitteilt, da keine Garantie fr das Werk besteht
(ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewhrt wird), da
Lizenznehmer das Werk gem dieser Lizenz bertragen drfen und
wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu Gesicht bekommen kann. Wenn
die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder
Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Men, dann erfllt ein deutlich
sichtbarer Punkt in dieser Liste dieses Kriterium.


1. Quelltext

Der "Quelltext" eines Werkes bezeichnet diejenige Form
des Werkes, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
"Objekt-Code" bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form
eines Werks.

Eine "Standardschnittstelle" bezeichnet eine
Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines
anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder - im Falle
von Schnittstellen, die fr eine spezielle Programmiersprache
spezifiziert wurden - eine Schnittstelle, die unter
Entwicklern, die in dieser Programmiersprache arbeiten, weithin
gebruchlich ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausfhrbaren Werks
enthalten alles, ausgenommen das Werk als Ganzes, was (a)
normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehrt, aber
selbst nicht die Hauptkomponente ist, und (b) ausschlielich dazu
dient, das Werk zusammen mit der Hauptkomponente benutzen zu
knnen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, fr die
eine Implementation als Quelltext ffentlich erhltlich ist. Eine
"Hauptkomponente" bezeichnet in diesem Zusammenhang
eine grere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern,
Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit
vorhanden), auf dem das ausfhrbare Werk luft, oder des
Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde,
oder des fr die Ausfhrung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.

Der "korrespondierende Quelltext" eines Werks in Form
von Objekt-Code bezeichnet den vollstndigen Quelltext, der
bentigt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im
Falle eines ausfhrbaren Werks) den Objekt-Code auszufhren und um
das Werk zu modifizieren, einschlielich der Skripte zur Steuerung
dieser Aktivitten. Er schliet jedoch nicht die
Systembibliotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein
erhltliche freie Computerprogramme mit ein, die in
unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. Ttigkeiten
durchzufhren, die aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel
enthlt der korrespondierende Quelltext die zum Programmquelltext
gehrenden Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte
von dynamisch eingebundenen Bibliotheken und Unterprogrammen, auf
die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise
durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen
diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das
der Anwender aus anderen Teilen des korrespondierenden Quelltextes
automatisch regenerieren kann.

Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist
das Werk selbst.


2. Grundlegende Genehmigungen

Alle unter dieser Lizenz gewhrten Rechte werden gewhrt auf
Grundlage des Urheberrechts an dem Programm, und sie sind
unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfllt sind.
Diese Lizenz erklrt ausdrcklich Ihr uneingeschrnktes Recht zur
Ausfhrung des unmodifizierten Programms. Die beim Ausfhren eines
betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese Lizenz
nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes
Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht
vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung - oder seine
Entsprechung - an.

Sie drfen betroffene Werke, die Sie nicht bertragen,
uneingeschrnkt erzeugen, ausfhren und propagieren, solange Ihre
Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie drfen betroffene Werke an
Dritte bertragen fr den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv
fr Sie durchzufhren oder Einrichtungen fr Sie bereitzustellen,
um diese Werke auszufhren, vorausgesetzt, Sie erfllen alle
Bedingungen dieser Lizenz fr das bertragen von Material, dessen
Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese
Weise betroffene Werke fr Sie anfertigen oder ausfhren, mssen
dies ausschlielich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und
Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten, auerhalb
ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich
geschtzten Materials anzufertigen.

bertragung ist in jedem Fall ausschlielich unter den unten
aufgefhrten Bedingungen gestattet. Unterlizensierung ist nicht
gestattet, ist aber wegen 10 unntig.


3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen

Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen
Mechanismus' unter jedwedem anwendbarem Recht betrachtet werden,
das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996
verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter
vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen
verbietet oder einschrnkt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, verzichten Sie auf jedes
Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit
diese Umgehung durch die Ausbung der von dieser Lizenz gewhrten
Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigefhrt wird, und
Sie weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation
des Werks zu beschrnken, um Ihre Rechtsansprche oder
Rechtsansprche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer
Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.


4. Unvernderte Kopien

Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, bertragen,
sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie
einen angemessenen Urheberrechts-Vermerk verffentlichen, alle
Hinweise intakt lassen, da diese Lizenz und smtliche gem
7 hinzugefgten Einschrnkungen auf den Quelltext anwendbar
sind, alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie
intakt lassen und allen Empfngern gemeinsam mit dem Programm ein
Exemplar dieser Lizenz  zukommen lassen.

Sie drfen fr jede bertragene Kopie ein Entgelt - oder
auch kein Entgelt - verlangen, und Sie drfen Kundendienst-
oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.


5. bertragung modifizierter Quelltextversionen

Sie drfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die ntigen
Modifikationen, um es aus dem Programm zu generieren, kopieren und
bertragen in Form von Quelltext unter den Bestimmungen von
4, vorausgesetzt, da Sie zustzlich alle im folgenden
genannten Bedingungen erfllen:

    a) Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die
    besagen, da Sie es modifiziert haben, und die ein darauf
    bezogenes Datum angeben.

    b) Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die
    besagen, da es unter dieser Lizenz einschlielich der gem
    7 hinzugefgten Bedingungen herausgegeben wird. Diese
    Anforderung wandelt die Anforderung aus 4 ab, "alle
    Hinweise intakt zu lassen".

    c) Sie mssen das Gesamtwerk als Ganzes gem dieser Lizenz an
    jeden lizensieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese
    Lizenz wird daher - ggf. einschlielich zustzlicher
    Bedingungen gem 7 - fr das Werk als Ganzes und
    alle seine Teile gelten, unabhngig davon, wie diese
    zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis,
    das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizensieren, setzt
    aber eine derartige Erlaubnis nicht auer Kraft, wenn Sie sie
    diese gesondert erhalten haben.

    d) Wenn das Werk ber interaktive Benutzerschnittstellen verfgt,
    mssen diese jeweils angemessene rechtliche Hinweise anzeigen.
    Wenn allerdings das Programm interaktive Benutzerschnittstellen
    hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen,
    braucht Ihr Werk nicht dafr zu sorgen, da sie dies tun.

Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen
gesonderten und unabhngigen Werken, die nicht ihrer Natur nach
Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm in
einer Weise kombiniert sind, um ein greres Programm zu bilden,
in oder auf einem

Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als "Aggregat"
bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das sich fr
sie ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den
Zugriff oder die Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter
einzuschrnken, als dies die einzelnen Werke erlauben. Die
Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht dafr,
da diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats wirke.


6. bertragung in Nicht-Quelltext-Form

Sie drfen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den
Bedingungen der Paragraphen 4 und 5 kopieren und bertragen
- vorausgesetzt, da Sie auerdem den maschinenlesbaren
korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz
bertragen auf eine der folgenden Weisen:

    a) Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt
    (einschlielich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam
    mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich unvernderlich
    auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, das
    blicherweise fr den Austausch von Software verwendet wird.

    b) Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt
    (einschlielich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam
    mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang
    gltig sein mu und so lange, wie Sie Ersatzteile und
    Kundendienst fr dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im
    Besitz des Objekt-Codes ist, entweder (1) eine Kopie des
    korrespondierenden Quelltextes der gesamten Software, die in
    dem Produkt enthalten und von dieser Lizenz betroffen ist, zur
    Verfgung zu stellen - auf einem haltbaren physikalischen
    Medium, das blicherweise fr den Austausch von Software
    verwendet wird, und zu nicht hheren Kosten als denen, die
    begrndbar durch den physikalischen Vorgang der bertragung des
    Quelltextes anfallen, oder (2) kostenlosen Zugriff, um den
    korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerk-Server zu
    kopieren.

    c) Sie bertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer
    Kopie des schriftlichen Angebots, den korrespondierenden
    Quelltext zur Verfgung zu stellen. Diese Alternative ist nur
    fr gelegentliche, nicht-kommerzielle bertragung zulssig und
    nur, wenn Sie den Objekt-Code als mit einem entsprechenden
    Angebot gem Absatz 6b erhalten haben.

    d) Sie bertragen den Objekt-Code dadurch, da Sie Zugriff auf
    eine dafr vorgesehene Stelle gewhren, und bieten
    gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext
    auf gleichem Weg auf dieselbe Stelle und ohne zustzliche
    Kosten. Sie mssen nicht von den Empfngern verlangen, den
    korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu
    kopieren. Wenn es sich bei der fr das Kopieren vorgesehenen
    Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich der
    korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden
    (von Ihnen oder von einem Dritten betrieben), der
    gleichwertige Kopiermglichkeiten untersttzt -
    vorausgesetzt Sie legen dem Objekt-Code klare Anleitungen bei,
    die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist.
    Unabhngig davon, welcher Netzwerk-Server den
    korrespondierenden Quelltext beherbergt, bleiben Sie
    verpflichtet, sicherzustellen, da dieser lange genug
    bereitgestellt wird, um diesen Bedingungen zu gengen.

    e) Sie bertragen den Objekt-Code unter Verwendung von
    Peer-To-Peer-bertragung - vorausgesetzt, Sie informieren
    andere Teilnehmer darber, wo der Objekt-Code und der
    korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von
    Absatz 6d ffentlich und kostenfrei angeboten werden.

Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem
korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen
ist, braucht bei der bertragung des Werks als Objekt-Code nicht
miteinbezogen zu werden.

Ein "Benutzerprodukt" ist entweder (1) ein
"Endbenutzerprodukt", womit ein materieller
persnlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise fr den
persnlichen oder familiren Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt
wird, oder (2) alles, was fr den Einbau in eine Wohnung hin
entworfen oder dafr verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein
Produkt ein Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsflle als
erfat gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt
erhlt, bezeichnet "normalerweise einsetzen" eine
typische oder weitverbreitete Anwendung dieser Produktklasse,
unabhngig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und
Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt
tatschlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, da er es
einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabhngig
davon, ob es substantiellen kommerziellen, industriellen oder
nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser
Nutzen stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des
Produkts dar.

Mit "Installationsinformationen" fr ein
Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren,
Berechtigungsschlssel oder andere informationen gemeint, die
notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks,
die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden
Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren
und auszufhren. Die Informationen mssen ausreichen, um
sicherzustellen, da das Weiterfunktionieren des modifizierten
Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gestrt wird aus dem
einzigen Grunde, weil Modifikationen vorgenommen worden sind.

Wenn Sie Objekt-Code gem diesem Paragraphen innerhalb oder
zusammen mit oder speziell fr den Gebrauch innerhalb eines
Benutzerprodukts bertragen und die bertragung als Teil einer
Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den Besitz und die
Benutzung des Benutzerprodukts dauerhaft auf den Empfnger
bergeht (unabhngig davon, wie diese Transaktion charakterisiert
ist), mssen dem gem diesem Paragraphen mitbertragenen
korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen
beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie
noch irgendeine Drittpartei die Mglichkeit behlt, modifizierten
Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt zu installieren (zum Beispiel,
wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen,
schliet keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst,
Garantie oder Updates fr ein Werk bereitzustellen, das vom
Empfnger modifiziert oder installiert worden ist, oder fr das
Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert oder installiert
worden ist. Der Zugriff auf ein Computer-Netzwerk darf verweigert
werden, wenn die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks
grundlegend nachteilig beeinflut oder wenn sie die Regeln und
Protokolle fr die Kommunikation ber das Netzwerk verletzt.

Der korrespondierende Quelltext und die
Installationsinformationen, die in bereinstimmung mit diesem
Paragraphen bertragen werden, mssen in einem ffentlich
dokumentierten Format vorliegen (fr das eine Implementation in
Form von Quelltext ffentlich zugnglich ist), und sie drfen
keine speziellen Passwrter oder Schlssel fr das Auspacken,
Lesen oder Kopieren erfordern.


7. Zustzliche Bedingungen

"Zustzliche Genehmigungen" sind Bedingungen, die die
Bedingungen dieser Lizenz ergnzen, indem sie Ausnahmen von einer
oder mehreren Auflagen zulassen. Zustzliche Genehmigungen zur
Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden,
als wren sie in dieser Lizenz enthalten, soweit dies unter
anwendbarem Recht zulssig ist. Wenn zustzliche Genehmigungen nur
fr einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat
unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm
jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne Beachtung der
zustzlichen Genehmigungen.

Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks bertragen, drfen
Sie, wenn Sie es wnschen, jegliche zustzliche Genehmigungen von
dieser Kopie oder jedem Teil der Kopie entfernen. (Zustzliche
Genehmigungen drfen so verfat sein, da sie in bestimmten
Fllen, wenn Sie das Werk modifizieren, entfernt werden mssen.)
Sie drfen Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufgen und
fr das Sie das Urheberrecht besitzen oder in entsprechender Form
gewhren drfen, mit zustzlichen Genehmigungen ausstatten.

Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz drfen Sie
fr Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufgen (sofern
Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert
sind), die Bedingungen dieser Lizenz um folgendes ergnzen:

    a) Gewhrleistungsausschlu oder Haftungsbegrenzung abweichend von
    15 und 16 dieser Lizenz oder

    b) die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise
    oder Autorenschaftshinweise in diesem Material oder in den
    angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen
    Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder

    c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder
    die Anforderung, da modifizierte Versionen des Materials auf
    angemessens Weise als vom Original verschieden markiert werden,
    oder

    d) Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder
    Autoren des Materials fr Werbezwecke oder

    e) das Zurckweisen der Einrumung von Rechten gem dem
    Markenrecht zur Benutzung gewisser Produktnamen, Produkt- oder
    Service-Marken oder

    f) die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der
    Autoren des Materials durch jeden, der die Software (oder
    modifizierte Versionen davon) bertrgt, mit vertraglichen
    Prmissen der Verantwortung gegenber dem Empfnger fr jede
    Verantwortung, die diese vertraglichen Prmissen diesen
    Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.

Alle anderen hinzugefgten einschrnkenden Bedingungen werden als
"zustzliche Einschrnkungen" im Sinne von 10
betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein
Teil davon dieser Lizenz untersteht zuzglich einer weiteren
Bedingung, die eine zustzliche Einschrnkung darstellt, drfen
Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine
zustzliche Einschrnkung enthlt, aber die Relizensierung unter
dieser Lizenz erlaubt, drfen Sie dem betroffenen Werk Material
hinzufgen, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments unterliegt,
unter der Voraussetzung, da die zustzlichen Einschrnkungen bei
einer derartigen Relizensierung oder bertragung verfallen.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in bereinstimmung mit diesem
Paragraphen Bedingungen hinzufgen, mssen Sie in den betroffenen
Quelltextdateien eine Aufstellung der zustzlichen Bedingungen
plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder
einen Hinweis darauf, wo die Zustzlichen Bedingungen zu finden
sind.

Zustzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder
Einschrnkungen, drfen in Form einer separaten schriftlichen
Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die o.a.
Anforderungen gelten in jedem Fall.


8. Kndigung

Sie drfen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern
es nicht durch diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist. Jeder
anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz
(einschlielich aller Patentlizenzen gem 11 Abs. 3).

Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre
Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber
wiederhergestellt, und zwar (a) vorbergehend, solange nicht bzw.
bis der Rechteinhaber Ihre Lizenz ausdrcklich und endgltig
kndigt, und (b) dauerhaft, sofern es der Rechteinhaber versumt,
Sie auf sinnvolle Weise auf die Lizenzverletzung innerhalb von 60
Tagen ab deren Beendigung hinzuweisen.

Darberhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen
Urheberrechtsinhaber permanent wiederhergestellt, wenn Sie der
Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist,
wenn auerdem dies das erste Mal ist, da Sie auf die Verletzung
dieser Lizenz (fr jedes Werk) des Rechteinhabers hingewiesen
werden, und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab dem
Eingang des Hinweises einstellen.

Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die
Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser
Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht
dauerhaft wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht
berechtigt, neue Lizenzen fr dasselbe Material gem 10 zu
erhalten.


9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung fr den Besitz von Kopien

Um eine Kopie des Programms auszufhren, ist es nicht
erforderlich, da Sie diese Lizenz annehmen. Die nebenbei
stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich
ausschlielich als Konsequenz der Teilnahme an einer
Peer-To-Peer-Datenbertragung ergibt, um eine Kopie entgegennehmen
zu knnen, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz. Jedoch
gibt Ihnen nichts auer dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm
oder jedes betroffene Werk zu verbreiten oder zu verndern. Diese
Handlungen verstoen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz
nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk verndern
oder propagieren, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser
Lizenz, die Ihnen diese Ttigkeiten erlaubt.


10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, erhlt der
Empfnger automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz,
das Werk auszufhren, zu verndern und zu propagieren - in
bereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafr
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.

Eine "Organisations-Transaktion" ist entweder eine
Transaktion, bei der die Kontrolle ber eine Organisation oder das
im wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, bertragen wird,
oder sie ist die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die
Fusion mehrerer Organisationen zu einer. Wenn die Propagation
eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion
erfolgt, erhlt jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine
Kopie des Werks erhlt, zugleich jedwede Lizenz an dem Werk, die
der Interessenvorgnger des Beteiligten hatte, sowie das Recht auf
den Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom
Interessenvorgnger, wenn dieser ihn hat oder mit vertretbarem
Aufwand beschaffen kann.

Sie drfen keine zustzlichen Einschrnkungen bzgl. der Ausbung
der unter dieser Lizenz gewhrten oder zugesicherten Rechte
vornehmen. Beispielsweise drfen Sie keine Lizenzgebhr oder
sonstige Gebhr fr die Ausbung der unter dieser Lizenz gewhrten
Rechte verlangen, und Sie drfen keine Rechtsstreitigkeit beginnen
(eingeschlossen Kreuz- oder Gegenansprche in einem
Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, da irgendein
Patentanspruch durch Erzeugung, Anwendung, Verkauf,
Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils
davon verletzt wurde.


11. Patente

Ein "Kontributor" ist ein Urheberrechtsinhaber, der
die Benutzung des Programms oder eines auf dem Programm
basierenden Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise
lizensierte Werk bezeichnen wir als die
"Kontributor-Version" des Kontributors.

Die "wesentlichen Patentansprche" eines Kontributors
sind all diejenigen Patentansprche, die der Kontributor besitzt
oder kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu
erwerben, die durch irgendeine Weise des gem dieser Lizenz
erlaubten Erzeugens, Ausfhrens oder Verkaufens seiner
Kontributor-Version verletzt wrden. Dies schliet keine
Patentansprche ein, die erst als Konsequenz weiterer
Modifizierung seiner Kontributor-Version entstnden. Fr den Zweck
dieser Definition schliet "Kontrolle" das Recht mit ein,
Unterlizenzen fr ein Patent zu erteilen auf eine Weise, die mit
den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.

Jeder Kontributor gewhrt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite
und gebhrenfreie Patentlizenz gem den wesentlichen
Patentansprchen des Kontributors, den Inhalt seiner
Kontributor-Version zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf
anzubieten, zu importieren und auerdem auszufhren, zu
modifizieren und zu propagieren.

In den folgenden drei Abstzen ist eine "Patentlizenz"
jedwede ausdrckliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch
immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise
eine ausdrckliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine
Zusicherung, bei Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine
solche Patentlizenz zu "erteilen" bedeutet, eine
solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu beschlieen, ein Patent
nicht gegen ihn durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, das wissentlich auf
eine Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespondierende
Quelltext nicht fr jeden zum Kopieren zur Verfgung gestellt wird
- kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und ber
einen ffentlich zugnglichen Netzwerk-Server oder andere leicht
zugngliche Mittel -, dann mssen Sie entweder (1) dafr
sorgen, da der korrespondierende Quelltext auf diese Weise
verfgbar gemacht wird oder (2) dafr sorgen, da Ihnen selbst die
Vorteile der Patentlizenz fr dieses spezielle Werk entzogen
werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz
vereinbaren Weise bewirken, da die Patentlizenz auf nachgeordnete
Empfnger ausgedehnt wird. "Wissentlich angewiesen
sein" bedeutet, da Sie tatschliches Wissen darber haben,
da - auer wegen der Patentlizenz - Ihre bertragung
des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des
betroffenen Werks durch Ihren Empfnger in einem Staat, eins oder
mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat verletzen wrden,
deren Gltigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.

Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen
Transaktion oder Vereinbarung, ein betroffenes Werk bertragen
oder durch Vermittlung einer bertragung propagieren, und Sie
gewhren einigen Empfngern eine Patentlizenz, die ihnen das
Benutzen, Propagieren, Modifizieren und bertragen einer
speziellen Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird die
von Ihnen gewhrte Patentlizenz automatisch auf alle Empfnger des
betroffenen Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie in
ihrem Gltigkeitsbereich die speziell unter dieser Lizenz
gewhrten Rechte nicht einschliet, wenn sie die Ausbung dieser
Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtausbung einer oder
mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie drfen ein
betroffenes Werk nicht bertragen, wenn Sie Partner in einem
Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf dem Gebiet der
Verbreitung von Software geschftlich ttig ist, gem dem Sie
dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Ma Ihrer
Aktivitt des bertragens des Werks basieren, und gem dem die
Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen
gewhrt, die das Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit
von Ihnen bertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien
dieser Kopien) oder (b) hauptschlich fr und in Verbindung mit
spezifischen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene
Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in diesen Vertrag vor dem
28. Mrz 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem
Datum erteilt.

Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die
irgendeine implizite Lizenz oder sonstige Abwehr gegen
Rechtsverletzung ausschliet oder begrenzt, die Ihnen ansonsten
gem anwendbarem Patentrecht zustnde.


12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter

Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig)
Bedingungen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, ein
betroffenes Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in
dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
bertragen, dann drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht
bertragen. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie
dazu verpflichten, von denen, denen Sie das Programm bertragen
haben, eine Gebhr fr die weitere bertragung einzufordern, dann
besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese
Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die bertragung des Programms
zu verzichten.


13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License

Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen
gestattet, ein betroffenes Werk mit einem Werk zu einem einzelnen,
kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren, das
unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und
das Ergebnis zu bertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben
weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das betroffene Werk
darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero
General Public License, 13, die sich auf Interaktion ber
ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die Kombination als
solche anwendbar.


14. berarbeitungen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License
verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip
her der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in
einer bestimmten Versionsnummer "oder jeder spteren
Version" ("or any later version")
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren
Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht
wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie
eine beliebige Version whlen, die je von der Free Software
Foundation verffentlicht wurde.


15. Gewhrleistungsausschlu

Es besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies
gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
besttigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das
Programm so zur Verfgung, "wie es ist", ohne
irgendeine Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch implizit,
einschlielich - aber nicht begrenzt auf - die
implizite Gewhrleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit
fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt
und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich
das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.


16. Haftungsbegrenzung

In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert
oder bertragen hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden
haftbar, einschlielich jeglicher allgemeiner oder spezieller
Schden, Schden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms oder der
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich - aber
nicht beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte
Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen
getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms, mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Urheberrechtsinhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher
Schden unterrichtet worden war.


17. Interpretation von  15 und 16

Sollten der o.a. Gewhrleistungsausschlu und die o.a.
Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gem lokalem Recht
unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht
anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung
in Zusammenhang mit dem Programm am nchsten kommt, es sei denn,
dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerklrung oder
Haftungsbernahme bei.


               ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN

